Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Müller Maschinenvermietung & Bauservice, Ihrem zuverlässigen Partner für Baumaschinenverleih und Bauservice in Mogendorf und Westerwaldkreis. Lesen Sie bitte die folgenden Informationen aufmerksam durch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Baumaschinenvermietung und Bauservice
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Baumaschinen sowie die Erbringung von Bauservice-Leistungen zwischen Müller Maschinenvermietung und Bauservice Rheinstr. 33 56424 Mogendorf (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Übergabe der Maschine bzw. Beginn der Dienstleistung zustande.
§ 3 Mietdauer und Rückgabe
(1) Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Termin der Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
(2) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(3) Die Rückgabe hat vollständig, betriebsbereit und gereinigt zu erfolgen.
§ 4 Mietpreise und Zahlung
(1) Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
§ 5 Versicherung & Haftung
(1) Der Mieter zahlt eine Versicherungsgebühr in Höhe von 10 % des Netto-Mietpreises pro Miettag.
(2) Die Versicherung deckt normale Gebrauchsschäden sowie Diebstahl, sofern dieser unter bestimmten Bedingungen erfolgt (z. B. Lagerung auf abgesperrtem Gelände, unverzügliche polizeiliche Anzeige).
(3) Nicht versichert sind:
– Grobe Fahrlässigkeit und unsachgemäße Nutzung
– Schäden durch unbefugte Dritte
– Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters
(4) Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
§ 6 Transportkosten
(1) Die Maschinen können gegen eine zusätzliche Transportgebühr geliefert und abgeholt werden.
(2) Die Kosten richten sich nach der Entfernung wie folgt:
– Bis 10 km: 40 € netto Lieferung / 40 € netto Abholung
– Bis 20 km: 50 € netto Lieferung / 50 € netto Abholung
– Bis 30 km: 60 € netto Lieferung / 60 € netto Abholung
– Bis 40 km: 70 € netto Lieferung / 70 € netto Abholung
– Bis 50 km: 80 € netto Lieferung / 70 € netto Abholung
(3) Die Transportkosten sind vor Mietbeginn fällig. Bei weiteren Entfernungen wird der Preis individuell vereinbart.
§ 7 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Maschinen pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
(2) Schäden, Störungen oder Ausfälle sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(3) Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
§ 8 Bauservice-Leistungen
(1) Bei Bauservice-Leistungen verpflichtet sich der Vermieter zur fachgerechten Ausführung gemäß dem vereinbarten Leistungsverzeichnis.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Baustelle gewährleistet ist und alle notwendigen Vorbereitungen getroffen wurden.
(3) Terminverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
§ 9 Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel an Maschinen oder Leistungen sind unverzüglich nach Übergabe schriftlich zu melden.
(2) Bei berechtigten Mängeln hat der Vermieter das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 10 Kündigung und Rücktritt
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder unsachgemäßem Gebrauch der Maschinen.
(2) Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Vermieters.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Bauprojekte zu unterstützen.